Gesund durch den Winter – mit Impfungen gegen Corona, Grippe & RSV
Wir beginnen dieses Jahr am 22.9.2025 mit den bewährten Impfsprechstunden gegen die saisonale Grippe, das Corona-Virus und RSV, zu denen Sie sich ab Mitte September in der Praxis anmelden können.
Die STIKO empfiehlt, bei Person ab dem Alter von 60 Jahren einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (Efluelda®) oder einen adjuvantierten Grippeimpfstoff (Fluad®)zu verwenden. Beide Impfstoffe werden nach Verfügbarkeit/Lieferstatus eingesetzt und sind nach den Erfahrungen der letzten Jahre beide gut verträglich.
In der Erkältungssaison 2023/2024 und 2024/2025 konnten wir als Praxisteam feststellen, dass die Zahl der tatsächlichen Grippefälle (durch Abstriche nachgewiesen) merklich zugenommen hat. Die Häufung der Erkrankungen fiel dabei insbesondere in die Monate Januar und Februar der jeweiligen Jahre. Um einen möglichst guten Impfschutz in dieser kritischen Zeit sicherzustellen, wird daher empfohlen, die Impfung mit dem saisonalen Grippeimpfstoff bereits im Oktober oder November des Vorjahres durchführen zu lassen. Die Schutzwirkung der Influenzaimpfung ist nur von kurzer Dauer, sodass eine Eintragung im Impfausweis, auch im Sinne einer guten Lesbarkeit dieses Dokumentes, verzichtbar ist. Bei explizitem Wunsch werden wir Ihnen natürlich den entsprechenden Aufkleber anbringen.
Wer sollte sich gegen Influenza impfen lassen?
- Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind
- Schwangere ab dem zweiten Trimenon, bei erhöhter gesundheitliche Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitliche Gefährdung infolge eines Grundleidens – wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), chronische Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen, chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- u./o. B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion, sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
- Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von Ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können.
- Eine weitere Indikationsgruppe stellen Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln dar, wobei eine Impfung mit dem aktuellen saisonalen humanen Influenzaimpfstoff zwar keinen direkten Schutz vor Infektion durch den Erreger der aviären Influenza bietet, jedoch Doppelinfektionen mit den aktuell zirkulierenden Influenzaviren verhindern kann.
Wie läuft die Impfsprechstunde ab?
In den zurückliegenden Jahren hat sich in der Praxis das System von Impfsprechstunden sehr bewährt, um effektiv, schnell und mit kurzer Wartezeit für Sie, saisonale Impfungen durchzuführen. Wir bieten an verschiedenen Tagen eine Impfsprechstunde an, sodass sie nach eigenen Bedürfnissen und Terminen einen geeigneten Tag auswählen können. Bitte vereinbaren Sie mit meinem Team persönlich oder telefonisch den entsprechenden Impftag. Am Tag der Impfung ist es vollkommen ausreichend, wenn Sie pünktlich, d.h. zum vereinbarten Zeitpunkt in der Praxis erscheinen. Bitte halten Sie an der Anmeldung Ihre Krankenversichertenkarte und die ausgefüllte Einverständniserklärung zur Grippeimpfung bereit. Sie können die Einverständniserklärung entweder auf der Homepage herunterladen oder in der Praxis eine papiergebundene Erklärung abholen. Die Impfung erfolgt in den Oberarmmuskel der nicht händigen Seite / bei Wunsch nach simultaner Impfung mit einem Coronaimpfstoff werden beide Oberarme verwendet. Das Tragen von lockerer Kleidung, die insbesondere einen schnellen Zugang zu dieser Stelle bietet, erleichtert uns den Ablauf erheblich. Sollten Sie am Tag der Impfung einen Atemwegsinfekt oder eine anderweitige Infektion haben, sprechen Sie uns bitte unbedingt darauf an. Im Zweifelsfall verschieben wir die Impfung auf ein infektfreies Intervall. Die Impfungen finden im Regelfall im Sprechzimmer statt und Sie gelangen durch den Hinterausgang direkt wieder in den Hausflur. Es hat sich bewährt, wenn sie dabei Taschen, Jacken und ggf. Regenschirm mit sich führen und nicht im Garderobenbereich ablegen.
Coronaimpfung – muss ich mich wirklich schon wieder impfen lassen?
Die offiziellen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 sind von der ständigen Impfkommission (STIKO) definiert worden. Dabei sollen insbesondere alle Personen ab 60 Jahren, Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Personen ab 6 Monaten mit chronischen oder relevanten Vorerkrankungen, medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patientenkontakt und Familienangehörige oder enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch Impfung wahrscheinlich kein Schutz aufgebaut wird, eine jährliche Auffrischungsimpfung mit einem saisonal angepassten Coronaimpfstoff erhalten. Für die Auffrischungsimpfungen wird der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer (LP.8.1) verwendet.
Nach den Schwierigkeiten in der letzten Saison bezüglich der Kostenerstattung der Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in diesem Jahr dieser Punkt erfreulicherweise geklärt und die Kassen übernehmen die Impfung in voller Höhe.
Und noch eine Impfung … RSV / Alle guten Dinge sind drei!
Die Überschrift ist dabei formal nicht zutreffend, denn eigentlich werden insgesamt 4 Impfungen für die Wintersaison für entsprechende Risikogruppen empfohlen, um das Erkrankungsrisiko an saisonalen Atemwegerkrankungen zu reduzieren.
Neben der Grippeschutzimpfung und Coronaimpfung ist seit August 2024 die einmalige Impfung gegen das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) in den Impfkatalog der STIKO aufgenommen worden. Komplettiert wird die Impfserie durch die Impfung gegen Pneumokokken (Lungenentzündung).
Geimpft werden sollen gegen RSV einmalig alle Personen ab 75 Jahren (Standardimpfung) sowie Personen ab 60 Jahren, die schwerwiegende Vorerkrankungen haben oder in Pflegeeinrichtungen leben. Das Ziel ist es, schwere Atemwegserkrankungen durch das RSV zu verhindern, insbesondere die Aufnahme in das Krankenhaus oder Todesfälle. Die Impfung sollte idealerweise im Herbst, vor Beginn der RSV-Saison erfolgen. Zum Einsatz kommen gegenwärtig in meiner Praxis zwei proteinbasierte Impfstoffe (Abrysvo® und Arexvy®), die beide gut verträglich sind. Die einmalige Impfung ist Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Pneumokokken (Lungenentzündung)
Seit September 2023 erfolgt die einmalige Impfung bei Erwachsenen ab dem 60. Lebensjahr bzw. bei Erwachsenen zwischen dem 18. und 59. Lebensjahr bei Vorliegen chronischer Grunderkrankungen mit dem Lungenentzündungsimpfstoff Prevenar 20. Routinemäßige Auffrischungsimpfungen, wie es bei früheren Impfstoffen erforderlich war, sind nicht vorgesehen. Sollte ihre letzte Impfung gegen Lungenentzündung mit Prevenar 13 oder Pneumovax 23 erfolgt sein, wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 6 Jahren einzuhalten, bevor eine Auffrischungsimpfung mit Prevenar 20 erfolgt. Bei zu kurzen Abständen zwischen den Impfungen ist der Erfolg gefährdet und der Schutz vermindert.
Kombinationsimpfung? Vor- und Nachteile
Seit einigen Jahren wird von offiziellen Stellen bewusst die Kombinationsimpfung gegen Grippe und Corona propagiert und favorisiert. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass bei einem stabilen und guten Immunsystem die simultane Impfung keine höheren Nebenwirkungsraten hervorruft als die Einzelimpfungen. Sollten Sie auf Impfungen im Allgemeinen empfindlich reagieren, raten wir zu der Durchführung von Einzelimpfungen. Prinzipiell ist auch die Kombination zwischen RSV-Impfung und Coronaimpfung bzw. Grippeimpfung möglich. Dabei sind an einem Impftag nicht mehr als 2 Simultanimpfungen möglich, da hierfür beide Oberarme verwendet werden müssen. Zusätzlich Impfungen an anderen Körperstellen ist aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll.