Einführung des e-Rezeptes zum 01.01.2024
Zum 01. Januar 2024 wird die Verwendung des e-Rezeptes für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtend und ersetzt das bisherige Muster 16 (rosa Kassenrezept).
Das e-Rezept wird von uns im Praxisverwaltungssystem wie ein herkömmliches Rezept angelegt und dann digital unterschrieben. Danach wird das Rezept in die Telematik-Cloud (eine Art Datenwolke) eingespielt. Aus dieser Datenwolke kann Ihre Apotheke dann die Rezeptdaten herunterladen. Auf Ihrer Versichertenkarte befinden sich keine Rezeptdaten.
Sie können das e-Rezept auf drei Arten in ihrer Apotheke einlösen. Die einfachste Methode besteht sicherlich darin, dass Sie Ihre e-GK (elektronische Gesundheitskarte) in der Apotheke in ein Kartenlesegerät einstecken und sich so gegenüber der Apotheke identifizieren. Die zweite Option ist die Installation einer App auf ihrem Mobiltelefon, wozu Sie eine NFC-fähige e-GK und eine PIN benötigen. (Wenn Sie Interesse an diesem Verfahren haben, informieren sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über alle erforderlichen Schritte zur Registrierung.) Die dritte Option besteht in der Generierung eines QR-Codes (Token) in der Arztpraxis, der dann ausgedruckt wird und wie ein herkömmliches Rezept in die Apotheke gebracht werden muss. (Diese papiergebundene dritte Variante ist diejenige, die wir nur im Ausnahmefall praktizieren werden, da sie m.E. alle Vorteile des e-Rezeptes konterkariert und dann auch ein herkömmliches Rezept eingesetzt werden könnte.)
Die größte und wichtigste Änderung für Sie besteht darin, dass es zwingend erforderlich ist, dass wir Ihre elektronische Gesundheitskarte (e-GK) eingelesen haben, bevor wird das erste Rezept in einem Quartal signieren und damit in die Telematikinfrastruktur einstellen können. Bei allen Folgebestellungen ist Ihre Karte hinterlegt und ein persönlicher Besuch von Ihnen ist nicht mehr erforderlich. Auch ist es sehr wichtig, dass Sie uns einen vollen Arbeitstag Zeit geben, vorbestellte Rezepte zu erstellen, signieren und in die TI einzustellen. Sie können künftig nicht auf Ihr Rezept warten! Anders als bislang, werde ich zwei- bis dreimal täglich alle vorbereiteten elektronische Rezepte am Computer kontrollieren und dann durch eine sog. Stapelsignatur freigeben. Dabei können in einem Arbeitsschritt bis zu 250 Rezepte unterschrieben werden.
In der Akutsprechstunde werde ich dringend benötigte Medikamente sofort signieren oder Ihnen ein klassisches Rezept aushändigen, so dass Sie unmittelbar nach dem Praxisbesuch in die Apotheke gehen können. Bei Wiederholungsrezepten gilt das zuvor skizzierte Verfahren, dass die Rezepte am Folgetag abgerufen werden können.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung können aktuell drei Rezeptarten elektronisch ausgestellt werden, d.h. das bisherige rosa Rezept (Muster16) für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das blaue Privatrezept und das das grüne Rezept für Präparate, die als Selbstzahler übernommen werden müssen. BTM-Rezepte müssen gegenwärtig noch auf einem altmodischen Nadeldrucker mit Durchschlag ausgedruckt werden. Angekündigt ist aber die mittelfristige Umstellung auf elektronische Betäubungsmittelrezepte. Die Gültigkeit eines e-Rezeptes beträgt 28 Tage nach Ausstellung. Sukzessive werden wir, bislang für GKV-Versicherte auf blauen Rezepten verordnete, Schlafmedikamente, Wunschmedikamente, etc. auf Grüne Rezepte umstellen, damit Sie hierfür nicht extra in die Praxis kommen müssen.
Das Betäubungsmittelrezept (gelbe Rezepte) bleibt zunächst in der papiergebundenen Ausführung erhalten und muss daher auch weiterhin in der Praxis von Ihnen oder der Apotheke abgeholt werden. Geplant ist, das BTM-Rezept ab Mitte 2024 auf die elektronische Variante umzustellen.
Zunächst können auf e-Rezepten nur Arzneimittel (inkl. Blutzuckertesttreifen) verordnet werden. Für Hilfsmittel (z.B. Pen-Nadeln, Lanzetten, Rollator, Weichlagerungsmatratzen, Bandagen, o.ä.) und Verbandmittel muss weiterhin ein rosa Papierrezept ausgestellt werden. Auch Heilmittel (z.B. Krankengymnastik oder Lymphdrainage) werden zunächst weiter papiergebunden ausgestellt. Eine Umstellung auf e-Rezepte und e-Verordnungen ist bereits geplant. Ab 01.04.2024 sollen Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) ebenfalls per e-Rezept ausgestellt werden.
Wenn Sie uns in unserem Arbeitsalltag unterstützen möchten, bestellen Sie bitte Ihre Rezepte, Verordnungen, etc. vorrangig über unsere Rezepthotline 02641 / 911 96 26 und planen Sie bitte einen ganzen Werktag zwischen Ihrer Bestellung und der Hinterlegung des Rezeptes in der TI-Cloud ein. Wenn Sie beispielsweise an einem Samstag Medikamente bestellen, können Sie davon ausgehen, dass Sie ab Dienstagmorgen in die Apotheke gehen können. Bei einer Bestellung an einem Montagabend nach 17.00 Uhr sind Ihre Rezepte am Mittwochmorgen in der Datenwolke.
Eine logistische Herausforderung ist das e-Rezept für mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten, die Ihre Gesundheitskarte nicht in der Apotheke einlesen können oder einer beauftragten Person kurzfristig übergeben können. Bis zur Umsetzung tragfähiger Konzepte werden wir in diesen Situationen das rosa Kassenrezept oder einen papiergebundenen Ausdruck des e-Rezeptes verwenden. Ein Versand Ihrer Rezepte per Telematikinfrastruktur an Ihre Wunschapotheke ist gegenwärtig,von Seiten unseres Praxissystems, noch nicht möglich! Bitte informieren Sie uns bei jeder Medikamentenbestellung, wenn Ihr Rezept von Ihrer Apotheke oder anderen Personen in der Praxis abgeholt werden soll. Wir werden dann, wie jetzt, einen Papierausdruck herstellen.
Ohne eingelesene Versichertenkarte ist eine Ausstellung des e-Rezeptes nicht möglich! Bitte berücksichtigen Sie dies und planen Sie vorausschauend. Kommen Sie gerne irgendwann zum Einlesen der Karte in die Praxis, auch wenn Sie noch nicht sofort ein Rezept benötigen.
Sollte die Telematikinfrastruktur einmal streiken oder ausfallen, besteht die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zum Papierausdruck zurückzukehren.
Die Information wird regelmäßig überarbeitet und an die Realität angepasst.
Praxis Dr. Andreas Dahlen, Telegrafenstr. 25a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. 02641 / 24623
Stand: 12.2023