Einführung des e-Rezeptes zum 01.01.2024
Zum 01. Januar 2024 wird die Verwendung des e-Rezeptes für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtend und ersetzt das bisherige Muster 16 (rosa Kassenrezept).
In der Anfangszeit bedeutet das für Sie und uns eine gewisse Umstellung in den Abläufen, aber ich bin fest davon überzeugt, dass wir nach kurzer Zeit die papiergebundenen Rezepte nicht vermissen werden.
Das e-Rezept wird von uns im Praxisverwaltungssystem wie ein herkömmliches Rezept angelegt und dann digital unterschrieben. Danach wird das Rezept in die Telematik-Cloud (eine Art Datenwolke) eingespielt. Aus dieses Datenwolke kann Ihre Apotheke dann die Rezeptdaten herunterladen. Auf Ihrer Versichertenkarte befinden sich keine Rezeptdaten.
Sie können das e-Rezept auf drei Arten in ihrer Apotheke einlösen. Die einfachste Methode besteht sicherlich darin, dass Sie Ihre e-GK (elektronische Gesundheitskarte) in der Apotheke in ein Kartenlesegerät einstecken und sich so gegenüber der Apotheke identifizieren. Die zweite Option ist die Installation einer App auf ihrem Mobiltelefon, wozu Sie eine NFC-fähige e-GK und eine PIN benötigen. (Wenn Sie Interesse an diesem System haben, informieren sie sich bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über alle erforderlichen Schritte zur Registrierung.) Die dritte Option besteht in der Generierung eines QR-Codes in der Arztpraxis, der dann ausgedruckt wird und wie ein herkömmliches Rezept in die Apotheke gebracht werden muss. (Diese papiergebundene dritte Variante ist diejenige, die wir nur im Ausnahmefall praktizieren werden, da sie m.E. alle Vorteile des e-Rezeptes konterkariert und dann auch ein herkömmliches Rezept eingesetzt werden könnte.)
Die größte und wichtigste Änderung für Sie besteht darin, dass es zwingend erforderlich ist, dass wir Ihre elektronische Gesundheitskarte (e-GK) eingelesen haben, bevor wird das erste Rezept in einem Quartal signieren und damit in die Telematikinfrastruktur einstellen können. Bei allen Folgebestellungen ist Ihre Karte hinterlegt und ein persönlicher Besuch von Ihnen ist nicht mehr erforderlich. Auch ist es sehr wichtig, dass Sie uns einen vollen Arbeitstag Zeit geben, vorbestellte Rezepte zu erstellen, unterschreiben und in die TI einzustellen. Sie können künftig nicht auf Ihr Rezept warten! Anders als bislang, werde ich zwei- bis dreimal täglich alle vorbereiteten elektronische Rezepte am Computer kontrollieren und dann durch eine sog. Stapelsignatur freigeben. Dabei können in einem Arbeitsschritt bis zu 250 Rezepte unterschrieben werden. Für Sie und uns ist sicherlich positiv, dass das Warten auf die Rezeptunterschrift oder auch die vielen Botengänge der Apotheken zum Einsammeln der Rezepte künftig entfallen.
In der Akutsprechstunde werden wir dringend benötigte Medikamente sofort signieren, so dass Sie unmittelbar nach dem Praxisbesuch in die Apotheke gehen können. Bei Wiederholungsrezepten gilt das zuvor skizzierte Verfahren, dass die Rezepte am Folgetag eingelöst werden können.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung können alle drei Rezeptarten elektronisch ausgestellt werden, d.h. das bisherige rosa Rezept (Muster16) für verschreibungspflichtige und zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähige Medikamente, das blaue Privatrezept für verschreibungspflichtige, aber nicht verordnungsfähige Medikamente und schließlich das grüne Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel, die als Selbstzahler übernommen werden müssen. Die Gültigkeit eines e-Rezeptes ist dabei mit 100 Tagen deutlich länger als der bisherigen papiergebundenen Variante (28 Tage nach Ausstellung).
Das Betäubungsmittelrezept (gelbe Rezepte) bleibt zunächst in der papiergebundenen Ausführung erhalten und muss daher auch weiterhin in der Praxis von Ihnen oder der Apotheke abgeholt werden.
Zunächst können auf e-Rezepten nur Arzneimittel (inkl. Blutzuckertesttreifen) verordnet werden. Für Hilfsmittel (z.B. Pennadeln, Lanzetten, Rollator, Weichlagerungsmatratzen, Bandagen, o.ä.) und Verbandmittel muss weiterhin ein rosa Papierrezept ausgestellt werden. Auch Heilmittel (z.B. Krankengymnastik oder Lymphdrainage) werden zunächst weiter papiergebunden ausgestellt. Eine Umstellung auf e-Rezepte und e-Verordnungen ist bereits geplant. Ab 01.04.2024 sollen Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) ebenfalls per e-Rezept ausgestellt werden.
Wenn Sie uns in unserem Arbeitsalltag unterstützen möchten, bestellen Sie bitte Ihre Rezepte, Verordnungen, etc. vorrangig über unsere Rezepthotline 02641 / 911 96 26 und planen Sie bitte einen Werktag zwischen Ihrer Bestellung und der Hinterlegung des Rezeptes in der TI-Cloud ein. Wenn Sie beispielsweise an einem Samstag Medikamente bestellen, können Sie davon ausgehen, dass Sie ab Dienstagmorgen in die Apotheke gehen können. Bei einer Bestellung an einem Montagabend nach 17.00 Uhr sind Ihre Rezepte am Mittwochmorgen in der Datenwolke. Hintergrund ist, dass wir Ihre Bestellungen am Morgen vor Praxisöffnung, in der „Mittagspause“ und ggf. am Nachmittag bearbeiten können, wenn kein Patientenverkehr in der Praxis ist.
Ohne eingelesene Versichertenkarte ist eine Ausstellung des e-Rezeptes nicht möglich! Bitte berücksichtigen Sie dies und planen Sie vorausschauend. Kommen Sie gerne irgendwann zum Einlesen der Karte in die Praxis, auch wenn Sie noch nicht sofort ein Rezept benötigen. Bestellen Sie mit Weitblick, d.h. sammeln Sie Ihre Bestellung lieber, so dass Sie nicht jede Woche ein Rezept bestellen müssen, sondern ggf. nur einmal alle vier Wochen.
Sollte die Telematikinfrastruktur einmal streiken oder ausfallen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zum Papierausdruck zurück zu wechseln. Ich und wir hoffen aber, dass der nächste Digitalisierungschritt des Gesundheitssystems stabil und reibungslos ablaufen wird. Die e-AU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist mittlerweile unkompliziert in den Praxisablauf integriert.
Praxis Dr. Andreas Dahlen, Telegrafenstr. 25a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. 02641 / 24623
Stand: 09.2023