Laboruntersuchungen
Sofern es sich nicht um Kontrolluntersuchung handelt (z. B. Quick-Kontrollen) muss der Umfang der Blutuntersuchung zuvor grundsätzlich in einem ärztlichen Gespräch besprochen werden.
Bitte erkundigen Sie sich, ob Sie zur Blutabnahme nüchtern sein müssen.
Einweg-Probengefäße für Urin- und Stuhluntersuchungen erhalten Sie bei uns. Bitte verwenden Sie keine eigenen Gefäße von zu Hause.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, spezielle Laborwerte nach eigenen Wünschen in Auftrag zu geben. Wir beraten Sie gerne, ob diese Leistungen im Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind und eine Bestimmung sinnvoll ist. In jedem Fall erhalten Sie im Vorfeld eine Kostenvereinbarung, wenn es sich um Selbstzahlerleistungen handelt.