Neues Cannabisgesetz: Praxis Dr. Dahlen stellt keine Rezepte für medizinisches Cannabis aus!

Arzt stellt Rezept für medizinischen Cannabis aus.

Mit dem zum 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz (CanG) werden unter anderem Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken aus dem Anwendungsbereich des BtMG herausgenommen und im Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) neu geregelt. Auf Grund einer neuen Risikobewertung entfällt damit für Cannabis die Eigenschaft als Betäubungsmittel. Cannabis zu medizinischen Zwecken wird nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern auf einem ‚normalen‘ Rezept verschrieben. §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung gelten entsprechend.

Sei dieser Gesetztes Änderung bemerken wir eine steigende Nachfrage von Patientinnen und Patienten, ob durch die Praxis Dr. Dahlen Cannabis zu medizinischen Zwecken rezeptiert werden kann.

Bitte wenden Sie sich bzgl. Cannabis Rezepturen und Cannabis haltigen Medikamenten weiterhin an Ihre/-n Schmerztherapeut/-in, da diese Substanzgruppe durch mich gegenwärtig nicht rezeptiert wird. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Rezeptierung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung oder als Selbstzahler beabsichtigen. Über Änderungen der Verordnungspraxis werden wir Sie ggf. an dieser Stelle informieren.