Aufhebung der Maskenpflicht in Arztpraxen und weitere Informationen zur Corona-Impfung und Praxisabläufen

Wir freuen uns, dass seit dem 07.04.2023 die Maskenpflicht auch für Arztpraxen aufgehoben wurde und die Normalität zurückkehrt. Es wäre aber schön, wenn Sie bei Atemwegsinfekten weiterhin einen Mundschutz tragen würden, um uns und Ihre Mitpatienten zu schützen.

Wir werden zeitnah die Telefonanlage umprogrammieren lassen, so dass die Auswahlmöglichkeit der Anmeldung zur Infektsprechstunde irgendwann wegfällt.

Auch die Telefon-AU, also die Ausstellung einer Krankmeldung per Telefonkontakt, ist ausgelaufen, so dass Sie, wie vor der Pandemie, mit allen Anliegen in die Praxis kommen müssen. Bei Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie von uns künftig nur noch das papiergebundene Exemplar für den Versicherten, da sich der elektronische Versand in den letzten Monaten als zuverlässig erwiesen hat.

Gegenwärtig ist es noch vollkommen offen, ob und in welchen Abständen ggf. Boosterimpfungen gegen Corona erforderlich sind. Sollten Sie in den nächsten Monaten den Wunsch haben, die dritte oder vierte Impfung gegen Corona zu erhalten, sprechen Sie uns bitte an. Eine regelhafte Bevorratung von Coronaimpfstoff ist a.G. der nur vereinzelten Wünsche nach einer Impfung gegenwärtig nicht praktikabel.

Sollten Sie im Sommerurlaub Österreich, Bayern oder andere Hotspots von FSME (Frühsommermenigoenzephalitis) ansteuern, sollten Sie rechtzeitig über eine Impfung nachdenken. Gerne können Sie bei Impfwunsch jeden Montag oder Donnerstag in der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr mit Ihrem Impfausweis hierzu in der Praxis vorbeikommen.